Rn. 553

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Art 1 Nr 1a des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (vom 20.02.2013, BGBl I 2013, 285) passte § 3 Nr 13 EStG mit Wirkung ab VZ 2014 (Art 1 Nr 10a des Gesetzes) an. Es handelt sich um Folgeänderungen zu dem ab diesem VZ in § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 und Abs 4a EStG neu geregelten Abzug der Mehraufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung sowie den Mehraufwendungen für Verpflegung (BT-Drucks 17/10774, 12).

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