Rn. 100

Stand: EL 171 – ET: 02/2024

Aufgrund der Verklammerungsfunktion des § 24 Nr 2 Hs 2 EStG umfasst der Begriff des Rechtsnachfolgers sowohl die bürgerlich-rechtliche Einzel- als auch die Gesamtrechtnachfolge. Erfasst werden somit insbesondere:

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge