Rn. 374

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Der entscheidende Zeitpunkt, welcher für die Entstehung des Veräußerungsgewinns/-verlustes bei der Kapitalherabsetzung maßgeblich ist, ist die Eintragung der Kapitalmaßnahmen in das HR. Erst dann entsteht der Zahlungsanspruch der Gesellschafter (Schmidt in H/H/R, § 17 EStG Rz 277 (August 2018)).

Der Zeitpunkt der Rückzahlung ist nicht maßgebend. Die Anerkennung einer Vorschusszahlung auf eine Kapitalherabsetzung als echte Kapitalherabsetzung setzt voraus, dass die Beteiligten zum Zeitpunkt der Zahlung alles unternommen haben, was zur Herbeiführung der handelsrechtlichen Wirksamkeit der Kapitalherabsetzung (Eintragung der Kapitalherabsetzung im HR) erforderlich ist (BFH vom 06.04.1976, VIII R 72/70, BStBl II 1976, 341; BFH vom 09.08.2006, I B 20/06, BFH/NV 2007, 108).

 

Rn. 375–380

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

vorläufig frei

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