Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch auf die Ausgleichsrente aus dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich. Behandlung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs in der Insolvenz des Pflichtigen und die Belassung pfändbarer Beträge. Übertragung von monatlichen Rentenanwartschaften aufgrund eines Versorgungsausgleichs. Konkursverfahren eines Gesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH & Co KG i.R.d. Übernahme von Bürgschaften. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen und zugleich eine Erteilung der Restschuldbefreiung

 

Normenkette

InsO §§ 4, 6 Abs. 1, §§ 38, 47, 114; GG Art. 3, 6; BGB § 1587g

 

Verfahrensgang

AG Paderborn (Entscheidung vom 27.05.2009; Aktenzeichen 2 IK 143/06)

BVerfG (Entscheidung vom 08.04.1986; Aktenzeichen 1 BvR 1186/83)

 

Nachgehend

BGH (Beschluss vom 13.10.2011; Aktenzeichen IX ZB 80/10)

BGH (Beschluss vom 11.08.2010; Aktenzeichen IX ZB 80/10)

 

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird auf ihre Kosten nach einem Gegenstandswert von 2.500,00 EUR zurückgewiesen.

Der Beteiligten zu 2) wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt …… Prozesskostenhilfe bewilligt.

Ihr wird auferlegt, monatliche Raten in Höhe von 115,00 EUR zu zahlen.

Die sofortige Beschwerde des Schuldners wird auf seine Kosten nach einem Gegenstandswert von 29.000,00 EUR zurückgewiesen.

Hinsichtlich beider Beschwerden wird die Rechtsbeschwerde zugelassen.

 

Tatbestand

I.

Der Schuldner und die Beteiligte zu 2) heirateten am ……. Die Ehe wurde durch Urteil des Amtsgerichts – Familiengerichts – … vom 08.07.1997 (Az.: …) geschieden. Der Versorgungsausgleich wurde dabei zum Teil in der Weise vorgenommen, dass vom Versicherungskonto des Schuldners monatliche Rentenanwartschaften in Höhe von 962,40 DM, bezogen auf den 31.07.1996, auf das Versicherungskonto der Beteiligten zu 1) übertragen wurden, welcher in Entgeltpunkte umzurechnen war. Im Übrigen war in dem Urteil der schuldrechtliche Versorgungsausgleich vorbehalten worden.

Durch Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – … vom 19.11.2001 wurde der schuldrechtliche Versorgungsausgleich für die Zeit ab dem 01.07.2001 in der Weise geregelt, dass der Schuldner an die Beteiligte zu 2) aus seiner Versorgung bei der Firma …… (nachfolgend weiterhin so genannt, auch wenn zwischenzeitlich Namensänderungen eingetreten sind) und der …… monatlich 1.169,47 DM monatlich im voraus zu zahlen habe. Ferner wurde dem Schuldner entsprechend der Vorgabe der Beteiligten zu 2) – aufgegeben, in Höhe der laufenden Ausgleichsrente seine Versorgungsansprüche gegen die Firma ……. an die Antragstellerin abzutreten. Für den vorhergehenden Zeitraum vom 23.06.2000 – 30.06.2001 hatte der Schuldner an die Beteiligte zu 2) insgesamt 14.377,88 DM (= 7.351,29 EUR) zu zahlen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die vorgenannten Entscheidungen Bezug genommen.

In der Folge wurde die Abtretung der Versorgungsansprüche in Höhe der laufenden Ausgleichsrente vollzogen.

Bereits vor Scheidung der Ehe war über das Vermögen des Schuldners unter dem 07.08.1996 ein Konkursverfahren eröffnet worden, das nach Abhaltung des Schlusstermin am 07.03.2006 durch das Amtsgericht … aufgehoben wurde (Az.: …). Hintergrund dieses Konkursverfahrens war der Umstand, dass der Schuldner als Gesellschafter und Geschäftsführer der in Konkurs gegangenen …… GmbH & Co KG u.a. Bürgschaften für diese aufgenommen hatte und nicht ausgleichen konnte.

Unter dem 06.04.2006 beantragte der Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen und beantragte zugleich Erteilung der Restschuldbefreiung. Aus dem in Anlage eingereichten Schuldenbereinigungsplan für das gerichtliche Verfahren geht hervor, dass der Schuldner sich Forderungen in Höhe von insgesamt ca. 2,3 Mio EUR ausgesetzt sah, die sich auf 9 Gläubiger verteilten. Die Beteiligte zu 2) war als Gläubigerin eines Betrags von 7.351,23 EUR ausgewiesen. Auf den entsprechenden Schriftsatz nebst Anlagen wird verwiesen.

Unter dem 22.09.2006 eröffnete das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Paderborn wegen Zahlungsunfähigkeit das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners und bestellte den Beteiligten zu 3) zum Treuhänder.

Dieser beantragte unter dem 17.10.2006 die Zusammenrechnung der Einkommen des Schuldners, die sich seinerzeit aus Leistungen der Deutschen Rentenversicherung Bund in Höhe von 810,43 EUR monatlich sowie aus Zahlungen der Pensionskasse … und … in Höhe von zusammen 1.590,73 EUR zusammensetzte. Dem Antrag wurde durch Beschluss vom 13.12.2006 in der Form des korrigierenden Beschlusses vom 05.06.2007 entsprochen. Auf den Inhalt der Entscheidungen wird Bezug genommen.

Da es Unstimmigkeiten zwischen Schuldner und dem Beteiligten zu 3) bzw. den Trägern der betrieblichen Altersversorgung des Schuldners um die Art und Weise der Berechnung des pfändungsfreien Betrags des Einkommens des Schuldners gab, wandte sich der Schuldner mit Schreiben vom 03.12.2007 an das Insolvenzgericht, welches die Höhe des pfändbaren Einkommens bestimmen sollte. Kern de...

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