Tz. 1591

Stand: EL 86 – ET: 05/2016

Vergleichbare Fragen wie bei gew geprägten Pers-Ges ergeben sich bei doppelstöckigen Pers-Ges, bei der nur die Untergesellschaft gew tätig ist, die Obergesellschaft hingegen vermögensverwaltend.

Auch hier ging die Fin-Verw entspr Art 3 Abs 2 OECD-MA bei einer grenzüberschreitenden Struktur von gew Eink aus. Eine entspr Beurteilung lässt sich auch aus der Ges-Begr zur Einf des § 50d Abs 10 EStG durch das JStG 2009 ableiten.

Rspr des BFH zu diesem Problemfeld liegt noch nicht vor. Aufgrund des Vorrangs der abkommensrechtlichen Auslegung (s Tz 1545) ist jedoch davon auszugehen, dass die Rspr auch insoweit nicht von Unternehmens-Eink ausgehen wird; so ausdrücklich das FG BB (s Urt des FG BB v 02.09.2010, EFG 2011, 415).

 

Tz. 1592

Stand: EL 86 – ET: 05/2016

vorläufig frei

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