Tz. 283

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

Neben der Ignorierung der spezifischen und individuellen wertschöpfenden Elemente eines Unternehmens ist die Begrenzung ua derzeit auch aus den nachfolgenden Gründen gerechtfertigt:

Da kommerzielle Datenbanken, wie zB "Amadeus" von Bureau van Dijk keine Spartentrennung vornehmen, führt dies bei einem Mehrspartenunternehmen aufgrund der undifferenzierten Daten in den Datenbanken letztlich zu einem pauschalen Betriebsgewinnvergleich. Die Verrechnungspreisfestlegung bzw -überprüfung beruht hingegen auf einem Vergleich einzelner Geschäftsvorfälle nach dem Prinzip der Transaktionsbezogenheit. Dies ergibt sich auch ausdrücklich aus § 2 Abs 3 GAufzV sowie im Umkehrschluss auch aus § 3 der GAufzV.

 

Tz. 284

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

Die Datenbanken sind nicht geeignet, einen verlässlichen transaktionsgebundenen Vergleich durchzuführen. Hierzu fehlt es an vielen Grunderfordernissen dieser Datenbanken. Die Verwendung für Routineunternehmen ist daher eher ein Zugeständnis an die Notwendigkeit der praktikablen Verrechnungspreisfestlegung und -prüfung. Hierbei ist auch zu berücksichtigen:

Die Erstellung und Auswertung erfolgt regelmäßig durch Eingabe der bei den H-Reg hinterlegten H-Bil-Daten. Angesichts der dt Datenschutzbestimmungen, dem Bemühen, der Pflichtveröffentlichung durch Rechtsformwahl oder Aufspaltung oder schlichte Nichtabgabe zu entgehen, und dem legitimen Anliegen der Firmen, ihre tats Geschäftsdaten ihren Konkurrenten nicht zu offenbaren, ist davon auszugehen, dass keine objektiven Querschnittswerte der dt Industrie ermittelbar sind. Insbes dürften ertragskräftige Unternehmen nicht in den Datenbanken enthalten sein. Es stellt sich daher die Folgefrage, ob und inwieweit ausl Daten übertragbar sind.
Für eine objektive Vergleichbarkeit wäre sicherzustellen, dass alle in der Datenbank enthaltenen Unternehmen ihre Gewinnermittlung und Rechnungslegung nach gleichen Kriterien (US-GAAP, IFRS, HR, GOB etc) erstellen. Allein die unterschiedliche Bilanzierung führt zu Verwerfungen.
Wahlrechte im Wertansatz sind nicht erkennbar.
Gewinnermittlungen und Bil werden bei Datenbanken wie zB "Amadeus" stark komprimiert. Sie enthalten idR nur eine geringe Anzahl Bil bzw G + V-Konten.
Vergleichsbetriebe sind schwer zu finden.
Die Umrechnung von Gesamtkostenverfahren in Umsatzkostenverfahren und umgekehrt ist schwierig.
Außerdem ist aus den Datenbanken schwer oder gar nicht ersichtlich, inwieweit die dort enthaltenen Firmen unabhängig oder in einen Konzern eingebunden sind, da dies dem betreibenden Datenbankunternehmen bei indirekten Beteiligungen häufig selbst nicht bekannt ist. Es stellt sich dann die Frage, ob es sich damit bei den diesen Daten zugrunde liegenden Geschäftsvorfällen um sog "Controlled Transactions" zwischen verbundenen Unternehmen handelt, ob gemischte Umsätze (Transaktion zwischen verbundenen und unverbundenen Gesellschaften) vorliegen oder es sich ausschl um sog "Uncontrolled Transactions" zwischen unabhängigen Unternehmen handelt und wie ggf die Relation ist.

Damit sind diese Datenbanken aber höchstens aussagekräftig hinsichtlich eines durchschnittlichen Branchengewinns bzw Branchenrohgewinns.

 

Tz. 285

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

vorläufig frei

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