FinMin Baden-Württemberg, 27.04.1998, 3 - S 4521/13

Gebietskörperschaften überlassen vielfach die Erschließung von Neubaugebieten privaten Bauträgern. Mit dem Bauträger werden Erschließungsverträge abgeschlossen § 124 Abs. 1 BauGB).

Die Erschließungsverträge verpflichten die Bauträger, die Herstellung der Erschließungsanlagen zu veranlassen und nach deren Fertigstellung die Grundstücke unentgeltlich auf die Gebietskörperschaften zu übertragen.

Die Bemessungsgrundlage ergibt sich in diesen Fällen aus § 8 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG (Wert im Sinne des § 138 Abs. 2 oder 3 BewG). Da die Grundstücke mit den Erschließungsanlagen von den Gebietskörperschaften in Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben übernommen werden und nur für den öffentlichen Gebrauch bestimmt sind, ist grundsätzlich von einem Wert von null DM auszugehen. Einer besonderen Wertermittlung durch die Bewertungsstellen bedarf es daher nicht, es sei denn, besondere Umstände des Einzelfalls erfordern eine abweichende Beurteilung.

Dieser Erlaß ist im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder ergangen. Er tritt an die Stelle des Erlasses vom 23.12.1986 S 4521 A - 13/83.

 

Normenkette

GrEStG § 8 Abs. 2 Nr. 1

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