Der Steuerberater sollte dem Gründer verdeutlichen, dass sich dieser um sein Kerngeschäft kümmern und zur eigenen Entlastung die Buchführung etc. vom Steuerberatungsbüro erledigen lassen sollte.

 
Praxis-Tipp

Dauermandat des Steuerberaters

Dabei kann der Steuerberater im Rahmen des Dauermandats z. B. auch weitere Entscheidungen mit dem Gründer besprechen bzw. auf Fehler in der Kalkulation eingehen und anhand der betriebswirtschaftlichen Auswertungen die Abweichungen von der Liquiditätsplanung und Umsatz-/Rentabilitätsvorschau erklären.

Je zeitnaher und regelmäßiger Besprechungen mit dem Gründer stattfinden, desto eher und besser können regulierende Maßnahmen ergriffen werden. Gegen das Argument der Steuerberatungskosten seitens des Mandanten muss dessen Nutzen herausgestellt werden, z. B. Zeit für die Entwicklung neuer Strategien.

Überhaupt sollte dem Gründer vermittelt werden, dass es keinen Sinn macht, an vorsorglicher Beratung – z. B. auch durch einen Rechtsanwalt – allgemein zu sparen.

 
Wichtig

Privatentnahmen im Auge behalten

Gründer wollen im Betrieb an allem sparen, möglichst nichts ausgeben, z. B. ihre Homepage selbst erstellen, Briefpapier entwerfen etc. Damit vergeben sie aber Chancen, ihrerseits mögliche Kunden kennenzulernen. Geld im Unternehmensbereich muss "fließen", damit es zurückkommt. Gespart werden muss über lange Zeit diszipliniert im Privatbereich des Gründers. Auch das ist Aufgabe des Steuerberaters, dies anzumahnen, wenn er z. B. zu hohe Privatentnahmen feststellt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge