BMF, 6.9.2001, IV D 1 - S 7195 - 2/01

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren nach § 4a UStG werden ab 1.1.2002 die folgenden Vordruckmuster eingeführt:

USt 1 V – Antrag auf Umsatzsteuer-Vergütung

Anlage zu USt 1 V

Diese ersetzen die mit BMF-Schreiben vom 12.3.1993, IV A 3 – S 7195 – 2/93 (BStBl 1993 I S. 320, USt-Karte § 4a Karte 2) herausgegebenen Vordruckmuster.

(2) Die Änderungen sind redaktioneller Art und berücksichtigen insbesondere die Währungsumstellung auf den Euro ab 1.1.2002.

(3) Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen. Die Länder können Nr. 3 des Verfügungsteils auf der Rückseite des Vordruckmusters USt 1 V entsprechend ihren technischen und organisatorischen Erfordernissen gestalten.

(4) Die Zeilenabstände in den Vordruckmustern sind schreibmaschinengerecht (Zwei-Zeilen-Schaltung). Bei der Herstellung der Vordrucke ist ebenfalls ein schreibmaschinengerechter Zeilenabstand einzuhalten.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Normenkette

UStG § 4a

 

Fundstellen

BStBl I, 2001, 595

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