Praxis-Beispiel

Begünstigtes Betriebsvermögen und weiteres Vermögen wird vererbt

Großvater G hat ein formgültiges Testament errichtet. Hierin hat er seine Enkelin E zur Alleinerbin eingesetzt. Die Eltern der Enkelin sind vorverstorben. Der Nachlass enthält: einen Mitunternehmeranteil (Steuerwert 8.500.000 EUR; Verwaltungsvermögen ist nicht vorhanden), ein zu fremde Wohnzwecken genutztes Grundstück (Steuerwert 480.000 EUR) und Bargeld i. H. v. 150.000 EUR. G verstirbt am 1.2.2024.

Lösung

Es tritt die gewillkürte Erbfolge für E ein, da G ein Testament errichtet hat. Für E ergibt sich folgende Erbschaftsbesteuerung:

a) Betriebsvermögen

Der Mitunternehmeranteil ist begünstigungsfähiges Vermögen. Hierfür kann E zunächst den Vorabschlag für Familiengesellschaften (die entsprechenden Voraussetzungen sollen hier unterstellt werden) in Anspruch nehmen. Anschließend kann sie wählen zwischen dem 85 %igen oder dem 100 %igen Verschonungsabschlag, die Prüfgrenze von 26.000.000 EUR ist unterschritten.

Hat sie keinen Antrag auf den 100 %igen Verschonungsabschlag gestellt, wird der 85 %ige Verschonungsabschlag von Amts wegen berücksichtigt. Der Abzugsbetrag findet keine Anwendung, hierzu ist das begünstigte Vermögen zu hoch.

Die Berechnung des Ansatzes des begünstigten Betriebsvermögens sieht wie folgt aus:

aa) Vorababschlag

 
begünstigtes Betriebsvermögen 8.500.000 EUR
Vorababschlag 30 % von 8.500.000 EUR ./. 2.550.000 EUR
begünstigtes Betriebsvermögen nach Vorababschlag 5.950.000 EUR

ab) 85 %iger Verschonungsabschlag

 
begünstigtes Betriebsvermögen nach Vorababschlag 5.950.000 EUR
Verschonungsabschlag 85 % von 5.950.000 EUR ./. 5.057.500 EUR
verbleibendes begünstigtes Betriebsvermögen 892.500 EUR

b) zu fremden Wohnzwecke genutztes Grundstück

Bei diesem ist ein 10 %iger Abschlag von 48.000 EUR (10 % von 480.000 EUR) vorzunehmen; es erfolgt damit ein Ansatz i. H. v. 432.000 EUR.

c) Bargeld

Ansatz mit dem Nominalwert, d. h. i. H. v. 150.000 EUR

d) Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs

 
Ansatz Betriebsvermögen 892.500 EUR
Grundstück + 432.000 EUR
Bargeld + 150.000 EUR
Bereicherung 1.474.500 EUR
Beerdigungskostenpauschale ./. 10.300 EUR
abzüglich persönlicher Freibetrag ./. 400.000 EUR
steuerpflichtiger Erwerb 1.064.200 EUR

e) Berechnung der Erbschaftsteuer

Auf den steuerpflichtigen Erwerb i. H. v. 1.064.200 EUR ist ein Steuersatz von 19 % anzuwenden. Damit ergibt sich eine Erbschaftsteuer i. H. v. 202.198 EUR.

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