
Parteiengesetz
>Parteiengesetz vom 31.1.1994 (BGBl. I S. 149), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und Achtundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vom 23.8.2011 (BGBl. I S. 1748).
Zuwendungsbestätigung (§ 50 EStDV)
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