Kurzbeschreibung

Dieses Vertragsmuster richtet sich insbesondere an ältere, verwitwete oder geschiedene Eheleute mit jeweils erwachsenen Kindern aus vorangegangenen Ehen oder sonstige eventuell vorhandene Erben, die wieder heiraten wollen, ohne die jeweiligen Kinder oder andere in Aussicht genommenen Erben in ihren Erbaussichten zu beeinträchtigen.

Das regelt der Vertrag

Ausgangssituation

Die Interessenlage dieser Ehepartner ist in erster Linie dadurch gekennzeichnet, den Lebensabend miteinander verbringen zu wollen, ohne die Interessen ihrer jeweiligen Kinder aus vorangegangenen Ehen und eventuell vorhandener sonstiger Erben zu beeinträchtigen. Beide sind finanziell versorgt und könnten ihren Lebensunterhalt auch nach einem Scheitern der neuen Ehe aus eigenen Mitteln bestreiten.

Rechtlicher Hintergrund

Das nachfolgende Muster eines Ehevertrags bei Wiederverheiratung älterer Leute stellt eine Standardlösung dar, bei der der Totalausschluss aller Scheidungsfolgen notwendig und im Sinne einer Wirksamkeitskontrolle auch kontrollfest ist. Da auch der Zugewinnausgleich bei Auflösung der Ehe durch Tod ausgeschlossen sein soll, muss völlige Gütertrennung vereinbart werden. Der Versorgungsausgleich ist im Hinblick darauf auszuschließen, dass beide Ehegatten bereits eine laufende Versorgung haben und beziehen.

Auch auf den nachehelichen Unterhalt sollte vorsorglich verzichtet werden. Die genannten Ausschlüsse sind sowohl von der Interessenlage der künftigen Eheleute wie von der Interessenlage der jeweiligen Kinder her sachgerecht.

Außer der Notwendigkeit des Ausschlusses aller Ehescheidungsfolgen kann zusätzlich auch noch ein gegenseitiger Erb- und Pflichtteilsverzicht vereinbart werden. Etwaige durch die Wiederverheiratung entstehende Witwen- oder Witwer-Altersversorgungen werden durch einen Ehevertrag mit Erb- und Pflichtteilsverzicht nicht ausgeschlossen.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

Für den Fall, dass einer der Partner seine eigene Wohnung aufgibt, um in das Familienheim des anderen zu ziehen, ergibt sich die Notwendigkeit, ihm ein Wohnrecht für den Fall des Vorversterbens des anderen zu gewähren. Hierzu sollten vorsorglich auch die Kinder des aufnehmenden Partners, deren Pflichtteilsansprüche berührt sein könnten, in der Urkunde ihre Zustimmung erteilen.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Ehevertrag - Wiederverheiratung älterer Eheleute

Verhandelt

zu ...

am ...

vor dem unterzeichnenden Notar ...

erschienen:

Frau ..., ...

- ausgewiesen durch ... -

und

Herr ..., ...

- ausgewiesen durch ... -

Der Notar fragte die Beteiligten vor der Beurkundung, ob er oder eine Person, mit der er sich zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden oder mit der er gemeinsame Geschäftsräume hat, bereits außerhalb seiner Amtstätigkeit in derselben Angelegenheit tätig war oder ist, soweit diese Tätigkeit nicht im Auftrag aller Beteiligten ausgeübt wurde. Die Beteiligten erklärten, dass dies nicht der Fall ist.

Wir beabsichtigen am ... vor dem Standesbeamten des Standesamtes in ... die Ehe zu schließen

Alternativ

Wir haben am ... vor dem Standesbeamten des Standesamtes in ... zur Registernummer ... die Ehe geschlossen.

[1]

Im Hinblick darauf vereinbaren wir folgenden

Ehevertrag

§ 1 Güterrecht

Wir schließen für unsere Ehe den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aus und vereinbaren stattdessen den Güterstand der Gütertrennung.

[2]

Ein Zugewinnausgleich für die bisherige Ehezeit soll nicht stattfinden. Auf etwa bisher entstandene Ansprüche auf Zugewinnausgleich verzichten wir und nehmen diesen Verzicht wechselseitig an.

[3]

Alternativ

Der Ehemann/Die Ehefrau verpflichtet sich, an die Ehefrau/den Ehemann einen Zugewinnausgleich von ... EUR zu zahlen. Dieser Betrag ist zum ... fällig und ab Fälligkeit mit ...% p.a. zu verzinsen.

[4]

Wir sind darüber belehrt, dass die gesetzlichen Verfügungsbeschränkungen aus §§ 1365, 1369 BGB im Güterstand der Gütertrennung nicht gelten, dass mithin jeder von uns frei über sein Vermögen im Ganzen und über die ihm gehörenden Gegenstände des ehelichen Haushalts verfügen kann. Auf die Auswirkungen des vereinbarten Güterstandes auf das gesetzliche Ehegattenerbrecht und den Pflichtteil wurden wir von dem Notar ebenfalls hingewiesen.

[5]

Zuwendungen eines Ehegatten an den anderen Ehegatten sollen im Fall der Zerrüttung der Ehe, insbesondere aus Anlass der Scheidung, aus keinem Rechtsgrund zurückgefordert werden können, soweit nicht die Rückforderung bei der Zuwendung ausdrücklich vorbehalten wurde.[6]

Die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft bzw. die Durchführung des Scheidungsverfahrens stellen daher keinen Wegfall der Geschäftsgrundlage für ohne ausdrücklichen Rückforderungsvorbehalt erfolgte Zuwendungen da...

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