Tz. 176
Stand: EL 108 – ET: 12/2022
Die durch das JStG 2007 eingefügten Neuregelungen in § 8 Abs 3 S 4 bis 6 KStG sind erstmals auf verdeckte Einlagen anzuwenden, die nach dem 18.12.2006 (= Tag der Verkündung des JStG 2007) getätigt werden (§ 34 Abs 6 S 3 KStG idF vor dem Kroatien-StAnpG). Entsch ist dabei der Zufluss der verdeckten Einlage bei der Kö.
Tz. 177–199
Stand: EL 108 – ET: 12/2022
vorläufig frei
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