Tz. 1124

Stand: EL 112 – ET: 12/2023

Eine Verzinsung ist trotz des Charakters als EK ersetzend bzw nachrangig weiterhin zulässig. Dies gilt auch dann, wenn eine Darlehensrückzahlung am Bil-Stichtag nicht möglich wäre. Nach Ansicht des BFH bietet auch § 42 AO keine ausreichende Rechtsgrundlage, um die Darlehenszinsen stlich als vGA zu behandeln. Dies gilt unabhängig davon, ob die Zinsen auch tats ausbezahlt werden dürfen. Ein Ansatzpunkt für eine Einkommenskorrektur nach § 8 Abs 3 S 2 KStG besteht somit nicht; ebenso s Gosch (in Gosch, KStG, 4. Aufl, § 8 Rn 692) und Stimpel (in R/H/N, 2. Aufl, § 8 KStG Rn 658). Die Auszahlung von Zinsen kann allerdings einen Verstoß gegen § 30 GmbHG darstellen. Fraglich ist deshalb, ob die Zinszahlung in diesem Fall zu einer Leistung iSv § 27 KStG und einer zufließenden vGA iSv § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG führen kann. UE war dies nach der Rechtslage vor den Änderungen durch das MoMiG der Fall, da bei der Gesellschaft ein gesellschaftsrechtlich veranlasster Mittelabfluss gegeben war. Ein evtl eingebuchter Erstattungsanspruch der GmbH gem § 31 GmbHG hatte den Charakter einer Einlageforderung; die tats Rückzahlung führt zu einer verdeckten Einlage. Zwischenzeitlich greift das Auszahlungsverbot des § 30 Abs 1 GmbHG allerdings nur noch, wenn die Auszahlung nicht durch einen vollwertigen Gegenleistungs- oder Rückgewähranspruch gedeckt ist; s dazu auch Hein/Suchan/Geeb (DStR 2008, 2289, 2292). Somit kann es nun in aller Regel auch nicht mehr zu einer ab- und zufließenden vGA kommen (zur grds Frage, dass die Rechtsfolgen einer vGA unabhängig voneinander eintreten können, s § 8 Abs 3 Teil C Tz 363ff).

Werden die Zinsen in einer Krisensituation nicht ausbezahlt, kann auch bei einem beherrschenden Gesellschafter ein Zufluss iSv § 11 EStG nicht unterstellt werden. Der Gesellschaft steht nämlich in diesem Fall ein Leistungsverweigungsrecht zu, das die Annahme eines (fiktiven) Zuflusses ausschließt; s Urt des BFH v 16.11.1993 (BStBl II 1994, 632). Auch die tats Durchführung der Darlehensvereinbarung ist in einem solchen Fall dann nicht gefährdet.

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