Tz. 111
Stand: EL 55 – ET: 10/2005
Diese sind kein FK iSd § 8a Abs 1 S 1 KStG, denn § 8a KStG erfordert einen Mittelzufluss infolge einer Außenfinanzierung bei der Kap-Ges. Rückstellungen dienen der gewinnmindernden Erfassung künftiger Aufwendungen (Eigenfinanzierung).
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