Tz. 64

Stand: EL 62 – ET: 02/2008

Wegen der Komplexität des § 26 KStG (iVm § 34c EStG und ggf iVm DBA) wird im Folgenden zur Orientierung und zum Überblick – vereinfacht und schematisch – die Entsch-Struktur für die Fälle dargestellt, in denen aus dem Ausl stammende Eink im Ausl besteuert wurden. Dieses Schema gilt nur für unbeschr Stpfl (zu beschr Stpfl s Tz 307 ff). Es lässt außerdem seltene Sonderfälle wie Doppelansässigkeitsfälle, sog Drittstaaten-Konstellationen und Erlass/Pauschalierung gem § 34c Abs 5 EStG außer Acht. Demnach kann in Normalfällen die Prüfung der Anrechenbarkeit/Abzugsfähigkeit ausl St in folgenden Schritten vollzogen werden:

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