Entscheidungsstichwort (Thema)
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Normenkette
Verfahrensgang
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Fundstellen
Haufe-Index 9518912 |
DStZ 2016, 476 |
NWB 2016, 1412 |
NWB direkt 2016, 537 |
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