Verfahrensgang

BFH (Beschluss vom 04.12.2001; Aktenzeichen III B 68/01)

Niedersächsisches FG (Urteil vom 14.03.2001; Aktenzeichen 4 K 438/95)

 

Tenor

Der Antrag, die Steuerberaterin Undine Haberecht als Beistand des Beschwerdeführers nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG zuzulassen, wird abgelehnt.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Unterschriften

Hassemer, Osterloh, Mellinghoff

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1494557

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