Entscheidungsstichwort (Thema)

Prämienschädliche Verwendung der Bausparsumme für Wohnungsbau im Ausland

 

Leitsatz (redaktionell)

Daß die Verwendung der vorzeitig ausgezahlten Bausparsumme für einen Wohnungsbau im Ausland zur Rückforderung der Wohnungsbauprämie führt, ist verfassungsrechtlich unbedenklich.

 

Normenkette

WoPG §§ 1-2, 5 Abs. 1 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1

 

Verfahrensgang

BFH (Urteil vom 11.02.1972; Aktenzeichen VI R 307/68; BFH, 104, 405)

 

Gründe

Das Urteil des BFH VI R 307/68, nach dem eine schädliche Verwendung der vorzeitig ausgezahlten Bausparsumme vorliegt, wenn diese für einen Wohnungsbau im Ausland verwendet worden ist, beruht auf einer jedenfalls verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Auslegung der §§ 1 und 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 1 WoPG (1960). Diese Auslegung ist nicht willkürlich im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG. Sie verkennt auch nicht die besondere Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG, wenn sie grundsätzlich auch Beamte der Europäischen Gemeinschaften in die gesetzliche Regelung einbezieht.

Im übrigen hat der BFH bei seiner Entscheidung das tatsächliche Vorbringen des Beschwerdeführers ausreichend im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG in Erwägung gezogen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1692423

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