Entscheidungsstichwort (Thema)

Schuldenabzug bei Schachtelbeteiligung bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens

 

Leitsatz (redaktionell)

Daß Schulden in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Schachtelbeteiligungen bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens inländischer Kapitalgesellschaften nicht vom Rohvermögen abgezogen werden können, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

 

Normenkette

BewG §§ 60, 62 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1

 

Verfahrensgang

BFH (Urteil vom 28.01.1972; Aktenzeichen III R 4/71; BFHE, 104, 569)

 

Gründe

Die dem Wortlaut der Bestimmung des § 62 Abs. 1 BewG a. F. entsprechende Auslegung dieser Vorschrift durch das angefochtene Urteil erscheint nicht willkürlich. Einer mit Eigenmitteln den Erwerb einer Schachtelbeteiligung finanzierenden Gesellschaft werden liquide Mittel entzogen. Diese Beträge kann sie somit, anders als bei Finanzierung mit Fremdmitteln, nicht mehr in einer die Vermögensteuerlast mindernden Weise ausgeben, z. B. ausschütten. Schon aus diesem Grunde erscheint es nicht willkürlich, sie steuerlich auf andere Weise zu begünstigen. Die dabei vorgenommene Typisierung verstößt ebenfalls nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1678972

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