Orientierungssatz
1. In Gütergemeinschaft lebende Ehegatten können unter sich eine offene Handelsgesellschaft rechtswirksam nur durch Begründung von Vorbehaltsgut errichten.
2. Zum Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten, wenn zum Nachlaß ein Handelsgeschäft gehört.
Fundstellen
Haufe-Index 647976 |
BGHZ 65, 79 |
BGHZ, 79 |
NJW 1975, 1774 |
JR 1975, 509 |
DNotZ 1976, 113 |
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