Orientierungssatz

1. In Gütergemeinschaft lebende Ehegatten können unter sich eine offene Handelsgesellschaft rechtswirksam nur durch Begründung von Vorbehaltsgut errichten.

2. Zum Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten, wenn zum Nachlaß ein Handelsgeschäft gehört.

 

Fundstellen

Haufe-Index 647976

BGHZ 65, 79

BGHZ, 79

NJW 1975, 1774

JR 1975, 509

DNotZ 1976, 113

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