Schlagwörter
Kapitalertragsteuer, Investmentfonds, Kapitalverkehrsfreiheit, Steuerbefreiung
Rechtsfrage (Thema)
Zur Europarechtskonformität des § 11 InvStG a.F.
Bezieht ein nach dem Recht eines anderen EU-Mitgliedstaates gegründeter, dort ansässiger und im Inland in keiner Weise niedergelassener Investmentfonds Dividenden inländischer Aktiengesellschaften und unterliegt er mit diesen Dividenden der beschränkten Steuerpflicht, während ein inländischer Investmentfonds nach § 11 Abs. 1 Satz 2 InvStG a.F. von der Steuer befreit ist, stellt dies dann mit Blick auf die Kapitalverkehrsfreiheit eine Ungleichbehandlung dar, die aber durch Kohärenz und die Notwendigkeit, eine ausgewogene Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse zu wahren, gerechtfertigt ist?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
InvStG §§ 11, 4 Abs. 2, § 7 Abs. 1; AEUV Art 63
Verfahrensgang
Hessisches FG (Urteil vom 21.08.2019; Aktenzeichen 4 K 2079/16) |
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