Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Steuerbefreiung für die Vercharterung einer Segelyacht und deren Vermittlung

 

Leitsatz (NV)

Eine Sport- oder Vergnügungszwecken dienende Hochseeyacht erfüllt nicht die Voraussetzungen für ein Wasserfahrzeug, das i. S. des § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 dem Erwerb durch die Seeschiffahrt zu dienen bestimmt ist. Die Vercharterung einer solchen Yacht ist nicht nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 steuerfrei; ebenfalls nicht steuerfrei nach § 4 Nr. 5 Buchst. a UStG 1980 i. V. m. den gen. Vorschriften ist die Vermittlung einer derartigen Vercharterung.

 

Orientierungssatz

1. Ausführungen zum Zweck des § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 sowie zu dem in ihm enthaltenen --aus dem Seehandelsrecht stammenden-- Begriff "Erwerb durch die Seeschiffahrt".

2. Mit der Vorschrift des § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 hat der deutsche Gesetzgeber die dafür maßgebliche Bestimmung des Art. 15 Nr. 5 i.V.m. Nr. 4 EWGRL 77/388 (6. Richtlinie) umgesetzt.

3. Umsätze aus der Vercharterung von Hochseeyachten werden an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Die Ausnahmeregel des § 3a Abs. 2 Nr. 4 UStG 1980 i.d.F. vor dem Steuerbereinigungsgesetz 1985 greift nicht ein, weil es sich bei der Hochseeyacht um ein Beförderungsmittel i.S. dieser Vorschrift handelt (vgl. BFH-Rechtsprechung u. EuGH-Rechtsprechung).

4. Ein ohne Zulassung revisibles Urteil in einer Zolltarifsache liegt vor, wenn es von einer in ihm getroffenen zolltariflichen Einordnung abhängt oder abhängen kann, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die zolltarifliche Frage die einzige oder auch nur die wesentliche Vorfrage war (vgl. BFH-Rechtsprechung). Hier: Steuerfreiheit von Umsätzen aus der Vercharterung einer Hochseeyacht nach § 4 Nr. 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 als Zolltarifsache i.S. des § 116 Abs. 2 FGO.

5. Die Rechtsmittelbelehrung muß angeben, welches Rechtsmittel im konkreten Fall statthaft ist. Im Streitfall war die Rechtsmittelbelehrung unrichtig erteilt, weil sie keinen Hinweis auf die gegebene zulassungsfreie Revision gemäß § 116 Abs. 2 FGO enthielt.

6. Parallelentscheidung: BFH, 13.2.1992, V R 142/90, NV.

 

Normenkette

UStG 1980 § 4 Nrn. 2, 5 Buchst. a, § 8 Abs. 1 Nr. 1

 

Verfahrensgang

FG Münster

 

Fundstellen

Haufe-Index 418279

BFH/NV 1992, 701

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