Entscheidungsstichwort (Thema)

Steuerbefreiung für kombinierten Verkehr ausschließlich im Ausland

 

Leitsatz (NV)

Ob eine der Art nach zweckwidrige Verwendung eines inländischen Kraftfahrzeuges, das von der Steuer befreit ist, dann nicht befreiungsschädlich ist, wenn das Fahrzeug lediglich im Ausland zweckwidrig verwendet wird, bedarf erneuter Prüfung (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1995 VII R 106/94, BFHE 180, 188, BStBl II 1996, 168).

 

Normenkette

KraftStG § 3 Nr. 9a; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

 

Verfahrensgang

FG München (Urteil vom 28.07.2004; Aktenzeichen 4 K 1187/01)

 

Gründe

Die Beschwerde (§ 116 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) führt zur Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO. Die Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 28. November 1995 VII R 106/94, BFHE 180, 188, BStBl II 1996, 168), dass eine der Art nach zweckwidrige Verwendung eines inländischen Kraftfahrzeuges, das von der Steuer befreit ist, dann nicht befreiungsschädlich ist, wenn das Fahrzeug lediglich im Ausland zweckwidrig verwendet wird, bedarf erneuter Prüfung insbesondere für den Fall einer Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 9a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1343214

BFH/NV 2005, 1149

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