Leitsatz

Eine von der gesetzlichen Rentenversicherung seit dem 1.6.2004 bezogene und erst im Jahr 2006 ausgezahlte Rente wegen Erwerbsminderung unterliegt - auch soweit sie auf das Jahr 2004 entfällt - einem Besteuerungsanteil von 50 %.

 

Sachverhalt

Eine Steuerpflichtige erhält seit dem 1.6.2006 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß Rentenbescheid vom 18.1.2006. Die Rentenbeträge für die Zeit ab dem 1.7.2004 wurden ihr erst im Jahr 2006 ausbezahlt. Von der in 2006 insgesamt gezahlten Rente von 35.489 EUR entfielen 20.804 EUR auf die Nachzahlung für 2004 und 2005. Im Einkommensteuerbescheid 2006 berücksichtigte das Finanzamt die Rente mit einem Besteuerungsanteil von 50 %, auch hinsichtlich der auf die Vorjahre entfallenden Beträge. Die Steuerpflichtige ist dagegen der Auffassung, es liege eine abgekürzte Leibrente vor. Der Ertragsanteil richte sich nach § 55 Abs. 2 EStDV und betrage 19 %.

 

Entscheidung

Das FG gibt dem Finanzamt Recht. Es entscheidet, dass die erst im Jahr 2006 ausgezahlte Rente wegen Erwerbsminderung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG der Besteuerung mit einem Anteil von 50 % unterliegt, und zwar auch soweit sie auf Zeiträume vor 2005 entfällt. Eine Besteuerung der für den Zeitraum 2004 bezogenen Erwerbsminderungsrente - wie vor Änderung der Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) - als abgekürzte Leibrente mit dem Ertragsanteil nach § 55 Abs. 2 EStDV scheidet aus. Die seit 2005 geltende Rentenbesteuerung nach dem AltEinkG ist nach Meinung des FG verfassungsgemäß.

 

Hinweis

Das FG hat die Revision gegen sein Urteil zugelassen, die von der Steuerpflichtigen auch eingelegt worden ist (Az. des BFH: X R 19/09). Einschlägige Fälle sollten unter Hinweis auf die Revision offen gehalten werden, bis die Streitfrage höchstrichterlich geklärt ist.

 

Link zur Entscheidung

FG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2009, 7 K 3215/08 E

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge