Kurzbeschreibung

Das folgende Vertragsmuster bietet die Gestaltung einer sog. atypischen stillen Beteiligung. Steuerrechtlich wird zwischen einer typischen und einer atypischen stillen Gesellschaft unterschieden. Bei der atypischen stillen Gesellschaft ist der stille Gesellschafter mit Rechten ausgestattet, die denen eines Kommanditisten entsprechen. Er kann damit auf die Geschäftsführung wesentlich mehr Einfluss ausüben als ein typisch stiller Gesellschafter. Er hat auch Anteil an den stillen Reserven der GmbH.

Das regelt der Vertrag

Mit dem folgenden Vertragsmuster wird eine sog. "atypische"stille Beteiligung gestaltet.

Warum eine stille Gesellschaft?

Bei der stillen Gesellschaft handelt es sich um eine Beteiligung an einem bereits bestehenden Handelsgewerbe, sodass eine stille Beteiligung auch an einer GmbH begründet werden kann. Die Beteiligung tritt nicht nach außen in Erscheinung (daher auch die Bezeichnung als stille Gesellschaft), daher kommt es auch nicht zu einer Haftung des stillen Gesellschafters gegenüber Dritten für seine Einlage.

Vorteile einer stillen Gesellschaft

Die stille Gesellschaft bringt für den Inhaber den Vorteil, dass er einen Geldgeber aufnimmt, der seine Einlage nur dann verzinst erhält, wenn die Gesellschaft entsprechende Gewinne abwirft. Bei einem normalen Darlehen muss dagegen in jedem Fall der Zins gezahlt werden, gleichgültig ob die Gesellschaft hierzu in der Lage ist oder nicht.

Der stille Gesellschafter hat dagegen die Chance, eine Verzinsung zu erhalten, die in der Regel deutlich über den Zinsen einer Spareinlage liegt. – Erkauft wird dieser höhere Zinssatz allerdings mit dem Risiko, keine Zinsen zu erhalten und sogar die Einlage für die stille Beteiligung vollständig zu verlieren.

So wird eine stille Gesellschaft gegründet

Für die Gründung der stillen Gesellschaft existieren keine Formvorschriften, lediglich für den Fall, dass die Einlage in der Übertragung eines Grundstücks besteht, ist der Übertragungsakt notariell zu beurkunden.

Auf beiden Seiten des Vertragsverhältnisses können sowohl natürliche als auch juristische Personen auftreten, sodass auch eine GmbH auf beiden Seiten des Vertragsverhältnisses auftreten kann.

Stille Beteiligungsverhältnisse können ohne weiteres auch zwischen Familienmitgliedern oder bei Familiengesellschaften eingegangen werden. Der Gewinnanteil für die stille Beteiligung muss sich dann an dem orientieren, was ein fremder Dritter bezahlt bekäme. Sie richtet sich also unter anderem nach dem Verlustrisiko, der Art der stillen Beteiligung (typisch oder atypisch) bzw. danach, ob die Beteiligung mit eigenem oder geschenktem Geld des Angehörigen erfolgt.

Rechte des stillen Gesellschafters

Die Rechte und Pflichten des stillen Gesellschafters beschränken sich ausschließlich auf das Innenverhältnis mit der Gesellschaft, an der er sich beteiligt. Der stille Gesellschafter überlässt dem Unternehmen, an dem er sich beteiligt, eine Einlage, die in das Vermögen des Unternehmens eingeht, nach außen also auch nicht erkennbar z. B. in der Bilanz ausgewiesen werden muss. Die Einlage kann entweder in Geld bestehen, aber auch z. B. als Sachleistung oder als Dienstleistung erbracht werden. Für die Überlassung der Einlage erhält der stille Gesellschafter üblicherweise eine in der Höhe festgesetzte Beteiligung am Unternehmensgewinn.

Was die Rechte des stillen Gesellschafters anbelangt, lässt der Gesetzgeber den Vertragspartnern weitgehend freie Hand. Im Handelsgesetzbuch sind nur wenige Vertragsinhalte zwingend vorgeschrieben:

  • Die Geschäftsführung steht allein dem Inhaber des Unternehmens zu.
  • Der Unternehmer muss eine Bilanz aufstellen. Der "Stille" kann verlangen, dass ihm diese Bilanz ausgehändigt wird. Er kann auch Bücher und Geschäftspapiere einsehen und prüfen lassen.
  • Der stille Gesellschafter muss am Unternehmensgewinn beteiligt werden. Er kann auch am Verlust und an den stillen Reserven beteiligt werden, muss es aber nicht notwendigerweise.
  • Eine stille Gesellschaft kann auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden und endet mit Ablauf dieser Zeit automatisch. Eine stille Gesellschaft kann auch gekündigt werden, sowohl ordentlich nach den Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag wie auch außerordentlich, wenn wichtige Gründe vorliegen. Sonstige Gründe für das Ende der stillen Gesellschaft: Tod des Inhabers, Insolvenz des Unternehmens.
  • Wenn sich ein stiller Gesellschafter so an einem Unternehmen beteiligt, dass er nicht als reiner Finanzier anzusehen ist, sondern neben einer Gewinn- und Verlustbeteiligung auch an den stillen Reserven und am Geschäftswert des Unternehmens beteiligt ist, wenn er also unternehmerisch einsteigt, handelt es sich um eine atypische stille Gesellschaft.
  • Weiter ist für eine atypische stille Beteiligung erforderlich, dass der Gesellschafter auch eine sog. "Mitunternehmerinitiative" entfalten kann, also auch in bestimmten Bereichen in die Geschäftsführung eingreifen kann oder zumindest ein Zustimmungsrecht haben muss.

Steuerrechtliche Vorschriften bei der stillen Gesellschaft

Steuerrechtlich wird zwischen einer "typischen" und einer "atypischen" stillen Gesellschaft unterschieden:

Bei der typischen stillen Gesellschaft handelt es sich um eine stille Gesellschaft, die im Wesentlichen den gese...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge