Die Dienstleistungsnorm DIN 77700 "Dienstleistungen der Lohnsteuerhilfevereine" enthält die Anforderungen an Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen, an deren interne Abläufe und Ausstattung und vor allem an die dort tätigen Beratungsstellenleiter. Am 14.1.2003 konstituierte sich der Arbeitsausschuss 039-04-18 AA "Lohnsteuerhilfe-Dienstleistungen" im Normenausschuss Gebrauchstauglichkeit und Dienstleistungen (NAGD), der die Norm erarbeitete. Sie trat am 1.5.2006 in Kraft.[1]

Träger des Projekts waren der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BDL) und der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (NVL), seit 2017 fusioniert zum Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BVL). Beteiligt waren ferner der Deutsche Anwaltsverein e. V. (DAV), der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV), Fachleute aus der öffentlichen Finanzverwaltung sowie die Stiftung Warentest und der DIN-Verbraucherrat.

Die DIN 77700 ergänzt eine Reihe weiterer Normen und Spezifikationen auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen und in angrenzenden Themenbereichen, die ihrerseits einen wichtigen Bestandteil der Dienstleistungsnormung im DIN darstellen.[2]

Die Ziele der Verbrauchervertretung im Normungsvorhaben waren: Festlegung von Qualifikationsanforderungen an die Berater (Kompetenz und Wissen), Transparentmachung der (Beratungs-)Dienstleistung (auch hinsichtlich der Beratungsbefugnis) und ihrer Kosten, Einbringung allgemeiner Anforderungen an Beratungsgespräche (z. B. hinsichtlich Kundenanalyse, Vertraulichkeit, Datenschutz, Sachkenntnis, Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit, Unparteilichkeit, Übermittlung genauer/transparenter Informationen).[3]

[1] Pressemitteilung des DIN v. 5.5.2006.
[2] Übersicht Dienstleistungsnormung, Stand 2008-05, nachzulesen unter http://www.din.de.
[3] Pressemitteilung des DIN v. 27.6.2006.

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