Entscheidungsstichwort (Thema)
Kein Werbungskostenabzug für leerstehendes, zum Verkauf bestimmtes Einfamilienhaus
Leitsatz (redaktionell)
Läßt der Stpfl ein von ihm bisher bewohntes Einfamilienhaus leerstehen, um es zu verkaufen, so kann er mit dem Haus in Zusammenhang stehende Schuldzinsen, Hausabgaben und Reparaturaufwendungen sowie erhöhte Absetzungen nach EStG § 7b nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen.
Normenkette
EStG 1971 §§ 7b, 9 Abs. 1, § 21
Streitjahr(e)
1972
Fundstellen
Haufe-Index 425675 |
EFG 1981, 446 |
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