Abfindung für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch

> BFH vom 10.5.2017 II R 25/15, BStBl 2018 II S. 201

Beginn der Festsetzungsverjährung bei mittelbarer Schenkung

In der unentgeltlichen Übertragung eines Kommanditanteils durch den Schenker und der nachfolgenden Veräußerung des Anteils durch den Bedachten kann die mittelbare Schenkung des Veräußerungserlöses liegen (mittelbare Geldschenkung). Bei einer mittelbaren Schenkung hat die Finanzbehörde erst dann Kenntnis von der vollzogenen Schenkung, wenn sie alle Umstände kennt, die die mittelbare Schenkung begründen. Dazu gehört auch die Kenntnis von der Veräußerung des vom Schenker übertragenen Gegenstands (> BFH vom 8.3.2017 II R 2/15 BStBl II S. 751).

Bereicherung in den Fällen des Nießbrauchsverzichts, in denen der Nießbrauch bei früheren Erwerben teilweise einem Abzugsverbot unterlag

> H E 10.1

Bestellung eines Erbbaurechts ohne oder gegen zu niedrigen Erbbauzins

In der Bestellung eines Erbbaurechts gegen einen unter dem angemessenen Erbbauzins liegenden vertraglichen Erbbauzins liegt eine freigebige Zuwendung nach § 7 Absatz 1 Nummer 1 ErbStG. Bemessungsgrundlage ist der für das eingeräumte Erbbaurecht auf die Laufzeit des Erbbaurechts kapitalisierte Unterschiedsbetrag zwischen dem angemessenen Erbbauzins und dem tatsächlich vereinbarten Erbbauzins.

Einräumung der Gesamtgläubigerstellung an Rentenrechten

> BFH vom 22.8.2007 II R 33/06, BStBl 2008 II S. 28

Einräumung einer typischen Unterbeteiligung noch keine Schenkung

> BFH vom 16.1.2008 II R 10/06, BStBl II S. 631

Frei verfügbarer Anspruch aus einem Vertrag zu Gunsten Dritter

> BFH vom 20.1.2005 II R 20/03, BStBl II S. 408

Gemischte Schenkung/Schenkungen unter einer Auflage

> R E 7.4

Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung

Stehen bei einer Vermögensübertragung Leistung und Gegenleistung in einem auffallenden Missverhältnis und liegt es nach den Umständen des Falles nahe, anzunehmen, den Vertragschließenden sei dieses Missverhältnis bekannt gewesen, muss derjenige, der behauptet, dass zumindest dem Zuwendenden das Missverhältnis nicht bekannt gewesen sei, dies durch konkreten Vortrag untermauern (> BFH vom 10.9.1986 II R 81/84, BStBl 1987 II S. 80).

Mittelbare Schenkung des Erlöses aus dem Verkauf übertragener Gesellschaftsanteile

> BFH vom 23.3.2012 II R 39/10, BStBl II S. 712

Nachträgliche entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchsrechts

> BFH vom 19.12.2007 II R 34/06, BStBl 2008 II S. 260

Übernahme einer Bürgschaft

> BFH vom 12.7.2000 II R 26/98, BStBl II S 596

Unentgeltliche Übertragung eines bebauten Grundstücks nach Errichtung eines Gebäudes durch den Beschenkten

Bei der Ermittlung der Bereicherung des Beschenkten ist der Grundbesitzwert des bebauten Grundstücks anzusetzen und um den Differenzbetrag zwischen diesem und dem Grundbesitzwert für das unbebaute Grundstück zu mindern (> BFH vom 1.7.2008 II R 38/07, BStBl II S. 876). Der Grundbesitzwert des bebauten Grundstücks ist gesondert festzustellen (§ 151 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BewG); der Grundbesitzwert für das unbebaute Grundstück ist vom Lagefinanzamt im Wege der Amtshilfe zu ermitteln. Die Berechnung des Grundbesitzwertes für das unbebaute Grundstück erfolgt ebenso wie beim bebauten Grundstück auf den Stichtag der Ausführung der Grundstücksschenkung. Ergibt sich aus der Wertermittlung für das bebaute Grundstück der Wert des Gebäudes, kann dieser übernommen werden.

Entsprechend ist auch zu verfahren, wenn auf einem bereits bebauten Grundstück das vorhandene Gebäude durch Baumaßnahmen des Beschenkten erweitert wird.

Unterhaltsverzicht vor Eheschließung

> BFH vom 17.10.2007 II R 53/05, BStBl 2008 II S. 256

Vermögensübertragungen zwischen Trägern der öffentlichen Verwaltung

> BFH vom 1.12.2004 II R 46/02, BStBl 2005 II S. 311

Voraussetzungen für eine Kettenschenkung

> BFH vom 10.3.2005 II R 54/03, BStBl II S. 412 und vom 18.7.2013 II R 37/11, BStBl II S. 934

Vorzeitiger unentgeltlicher Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht

> BFH vom 17.3.2004 II R 3/01, BStBl II S. 429 und vom 20.5.2014 II R 7/13, BStBl II S. 896

Vorzeitiger Zugewinnausgleich bei fortbestehender Zugewinngemeinschaft

> H E 5.2

Wille zur Unentgeltlichkeit

> BFH vom 2.3.1994 II R 59/92, BStBl II S. 366 und vom 29.10.1997 II R 60/94. BStBl II S. 832

Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Oder-Konto als Zuwendung an den anderen Ehegatten

> BFH vom 23.11.2011 II R 33/10, BStBl 2012 II S. 473

Zahlung von Prämien für eine Lebensversicherung durch einen Dritten

> BFH vom 22.10.2014 II R 26/13, BStBl 2015 II S. 239

Zuschüsse aus öffentlichen Kassen

Zuschüsse aus öffentlichen Kassen unterliegen nicht der Schenkungsteuer, da diese Zuschüsse nicht freigebig gewährt werden.

Zuwendender bei Vollzug eines formunwirksamen Schenkungsversprechens eines Erblassers

> BFH vom 23.6.2015 II R 52/13, BStBl II S. 960

Zuwendung bei der Übertragung eines Einzelkontos zwischen Ehegatten

> BFH vom 29.6.2016 II R 41/14, BStBl II S. 865

Zuwendungen von Sponsoren und Mäzenen

Sponsorentum (Sponsoring) hat in der Regel einen ...

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