Entscheidungsstichwort (Thema)

Konkursvorrecht von Spielbankabgabe, höherer (zusätzlicher) Spielbankabgabe und Troncabgabe nach dem NSpielbG 1973

 

Leitsatz (NV)

Spielbankabgabe, höhere (zusätzliche) Spielbankabgabe und Troncabgabe nach dem NSpielbG 1973 sind Steuern, die im Konkurs nach § 61 Abs. 1 Nr. 2 KO bevorrechtigt sind.

 

Normenkette

AO 1977 § 3 Abs. 1; KO § 61 Abs. 1 Nr. 2; NSpielbG 1973

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG

 

Fundstellen

BFH/NV 1995, 1099

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