Entscheidungsstichwort (Thema)
Konkursvorrecht von Spielbankabgabe, höherer (zusätzlicher) Spielbankabgabe und Troncabgabe nach dem NSpielbG 1973
Leitsatz (NV)
Spielbankabgabe, höhere (zusätzliche) Spielbankabgabe und Troncabgabe nach dem NSpielbG 1973 sind Steuern, die im Konkurs nach § 61 Abs. 1 Nr. 2 KO bevorrechtigt sind.
Normenkette
AO 1977 § 3 Abs. 1; KO § 61 Abs. 1 Nr. 2; NSpielbG 1973
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG |
Fundstellen
BFH/NV 1995, 1099 |
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