Tz. 45

Stand: EL 132 – ET: 06/2023

Die mit der Einführung eines Tax CMS verfolgten Ziele können vielfältig sein und müssen sich nicht auf die Vermeidung strafrechtlicher Sanktionen beschränken. Beispielhaft können etwa die Verwaltungsvereinfachung, das Erreichen einer fehlerfreien Buchführung, die zeitnahe steuerliche Erfassung von Sachverhalten, die Ordnungsgemäßheit zu erstellender Ausgangsrechnungen, das Einsparen von Kosten oder die Optimierung von Handlungsabläufen genannt werden. Die Compliance-Ziele sollten zu Beginn der Implementierung eines Tax CMS bestimmt und festgelegt werden.

 

Tz. 46

Stand: EL 132 – ET: 06/2023

Im Rahmen der Zielbestimmung sollte auch die Detailtiefe des Tax CMS festgelegt werden. Ist der Verein etwa in einem Massegeschäft tätig, ist es nicht möglich, jeden Einzelvorgang genau zu überprüfen. Verfügt der Verein über eine Vielzahl von Spendern, die sich auf Barspenden im niedrigen EUR-Bereich beschränken, kann nicht jede Spendenbestätigung auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Compliance-Ziel könnte hier zunächst sein, jede Zuwendungsbestätigung auf die Vollständigkeit ihrer Angaben hin durch Stichproben zu prüfen. Die Vorgaben werden dann in einer speziellen Richtlinie zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen aufgeführt, die konkrete Beispiele enthält und allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt.

 

Hinweis:

Bei der Zielbestimmung sollte auf das aus der Unternehmensberatung stammende sog. SMART-Prinzip abgestellt werden.

Hiernach müssen die definierten Ziele:

  • Spezifisch sein;
  • Messbar sein;
  • Akzeptiert sein,
  • Realistisch bzw. realisierbar sein;
  • Terminierbar sein.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?


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