Compliance Management System in Nicht-Finanzunternehmen

Nach IDW PS 980, Tz. 4 sind unter einem Compliance Management System die auf der Grundlage der von den gesetzlichen Vertretern festgelegten Ziele eingeführten Grundsätze und Maßnahmen eines Unternehmens zu verstehen, die auf die Sicherstellung eines regelkonformen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter und der Mitarbeiter des Unternehmens sowie ggf. von Dritten abzielen, d.h. auf die Einhaltung bestimmter Regeln und damit auf die Verhinderung von wesentlichen Verstößen (Regelverstöße).
Verabschiedung des umfassend überarbeiteten IDW Prüfungsstandards
Nach 11 Jahren hat nun der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW den umfassend überarbeiteten IDW Prüfungsstandard "Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen" (IDW PS 980 n.F. (09.2022)) zur Ausgestaltung und Prüfung von Compliance Management Systemen verabschiedet.
Die Überarbeitung war insbesondere aus folgenden Gründen erforderlich geworden:
- Berücksichtigung der Fortentwicklungen bei der Einrichtung (z. B. durch neue CMS-Rahmenkonzepte) sowie der Prüfung von Compliance Management Systemen (CMS) seit der Veröffentlichung des IDW PS 980.
- Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Rechtsprechung im Bereich "Compliance".
- Erforderliche Anpassung an die neueren Verlautbarungen der IDW PS 980er-Reihe (u. a. Berücksichtigung des IASE 3000 (Revised), Fortentwicklung des Prüfungsvorgehens und der Berichterstattung).
- Entfall der Auftragsart einer sogenannten Konzeptionsprüfung.
Der IDW Prüfungsstandard "Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen" (IDW PS 980 n.F. (09.2022)) ist in Heft 12/2022 der IDW Life veröffentlicht.
Verabschiedung des IDW Praxis-Hinweises zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Nicht-Finanzsektor
Darüber hinaus hat der HFA des IDW den IDW Praxishinweis "Ausgestaltung und Prüfung eines Compliance Management Systems zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Nicht-Finanzsektor" gemäß IDW PS 980 n.F. (09.2022) (IDW Praxishinweis 1/2022) verabschiedet. Darin werden wichtige Hinweise zur Ausgestaltung und freiwilligen Prüfung von Compliance Management Systemen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Geldwäsche-CMS) im Nicht-Finanzsektor gegeben. Er basiert auf dem IDW PS 980 n.F. (09.2022) und konkretisiert, wie diese Grundsätze auf ein Geldwäsche-CMS im Nicht-Finanzsektor angewendet werden können. Die Hinweise zu den Grundelementen eines Geldwäsche-CMS berücksichtigen dabei die Besonderheiten, die sich aus den Anforderungen des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) im Nicht-Finanzsektor ergeben.
Praxis-Hinweis findet keine Anwendung auf Unternehmen des Finanzsektors
Da für Unternehmen des Finanzsektors (insb. Kreditinstitute, Versicherungen, Investmentvermögen und Kapitalverwaltungsgesellschaften) besondere aufsichtsrechtliche Vorgaben an die Prüfung der Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bestehen (vgl. u.a. § 29 Abs. 2 Satz 1 KWG, § 35 Abs. 5 VAG sowie § 38 Abs. 4 KAGB und entsprechende Prüfungsberichtsverordnungen), findet der IDW Praxishinweis keine Anwendung auf Unternehmen des Finanzsektors.
Der IDW Praxishinweis 1/2022 ist ebenfalls in Heft 12/2022 der IDW Life veröffentlicht.
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