Tz. 7

Stand: EL 121 – ET: 04/2021

Steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften (z. B. Vereine) können als Steuersubjekt folgende Tätigkeitsbereiche unterhalten:

  • ideeller Bereich (auch als steuerfreier Bereich bezeichnet);
  • Vermögensverwaltungen;
  • wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. § 14 Satz 1 und 2 AO (Anhang 1b) in der Form von
  • steuerbefreiten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Zweckbetrieben) (s. §§ 6568 AO, Anhang 1b),
  • steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (s. §§ 14, 64 AO, Anhang 1b).

Die genannten Tätigkeitsbereiche erfahren steuerlich eine verschiedenartige Besteuerung bei den Ertragsteuern (Körperschaft-/Gewerbesteuer) und der Umsatzsteuer, die im Folgenden dargestellt werden.

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