
Tz. 7
Stand: EL 104 – ET: 09/2017
Steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften (z. B. Vereine) können als Steuersubjekt folgende Tätigkeitsbereiche unterhalten:
- ideeller Bereich (auch als steuerfreier Bereich bezeichnet);
- Vermögensverwaltungen;
wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. § 14 Satz 1 und 2 AO (Anhang 1b) in der Form von
Die genannten Tätigkeitsbereiche erfahren steuerlich eine verschiedenartige Besteuerung bei den Ertragsteuern (Körperschaft-/Gewerbesteuer) und der Umsatzsteuer, die im Folgenden dargestellt werden.
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