Tz. 11

Stand: EL 115 – ET: 03/2020

Da ein(e) Verband/Verein (Körperschaft) gerichtlich und außergerichtlich durch seinen Vorstand vertreten wird (s. §§ 26, 28 BGB) hat dieser als gesetzlicher Vertreter die steuerlichen Pflichten für die Körperschaft wahrzunehmen. Er hat dafür zu sorgen, dass die Steuererklärungen fristgerecht bei der Finanzbehörde abgegeben werden (s. § 34 Abs. 1 AO, Anhang 1b).

Die abzugebenden Steuererklärungen sind von den vertretungsberechtigten Präsidiums-/Vorstandsmitgliedern als den gesetzlichen Vertretern der Körperschaft zu unterschreiben.

Literatur:

Buchna/Leichinger/Seeger/Brox, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, 11. Aufl., Achim 2015; Schmidt, EStG, 38. Aufl.; Dauber/Schneider, Vereinsbesteuerung Kompakt, 11. Aufl., Weil im Schönbuch 2018.

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