Tz. 7
Stand: EL 114 – ET: 12/2019
Der Ballonsport (das Ballonfahren) ist als Sport anzusehen. Vereine, die diese Sportart betreiben, können steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke wegen der "Förderung des Sports" verfolgen (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 52 AO TZ 7, Anhang 2) und BFH vom 01.08.2002, BStBl II 2003, 438), s. "Ballonsport".
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