Tz. 124
Stand: EL 135 – ET: 02/2024
Meldungen von einmalig gezahltem, ausschließlich in der Unfallversicherung beitragspflichtigem Arbeitsentgelt (Sondermeldung UV) | 91 | Nächste Abrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Zahlung |
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