
Tz. 127
Stand: EL 115 – ET: 03/2020
Meldetatbestand | Abgabegrund | Meldefrist |
---|---|---|
Änderung des Namens des Beschäftigten | 60 | Mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der Änderung |
Änderung der Anschrift des Beschäftigten | 61 | Mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der Änderung |
Änderung des Aktenzeichens/der Personalnummer des Beschäftigten (optional) | 62 | Keine Frist, da freiwillige Meldung. |
Änderung der Staatsangehörigkeit des Beschäftigten | 63 | Mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der Änderung |
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