Tz. 57

Stand: EL 126 – ET: 04/2022

Der Begriff Mittel ist allumfassend. Mittel sind sowohl Einkünfte im technischen Sinne als auch Mitgliederbeiträge, Zuwendungen (Spenden) und Zuschüsse. Auch die Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben – sei es ein steuerfreier wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb) i. S. d. §§ 6568 AO (Anhang 1b) oder ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb – gehören zu den Mitteln der steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften, Gewinne aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erst nach Endversteuerung. S. auch AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO TZ 3 (Anhang 2).

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