Tz. 3
Stand: EL 127 – ET: 06/2022
Zusammenfassend sind zum 01.01.2014 folgende wichtige Neuregelungen erfolgt:
- Der bis 2013 maßgebende Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" wurde ersetzt durch die "erste Tätigkeitsstätte" (s. § 9 Abs. 4 EStG, Anhang 10).
- Die Höhe und die Anerkennung der Entfernungspauschale (einfache Fahrt anstelle von Reisekosten) richtet sich nunmehr nach der "ersten Tätigkeitsstätte".
- Seit 2014 gibt es nur noch zwei Verpflegungspauschalen anstatt zuvor drei.
- Für eine bei Auswärtstätigkeit gestellte Verpflegung gibt es eine neue Pauschalierungsmöglichkeit.
Diese Änderungen haben Auswirkungen beim (lohn-)steuerfreien Arbeitgeberersatz sowie beim Ansatz von Werbungskosten (Einkommensteuererklärung).
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