Tz. 62

Stand: EL 127 – ET: 06/2022

Zwischentag: Für die Kalendertage, an denen der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig ist (auswärtige berufliche Tätigkeit) und aus diesem Grund 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist, kann weiterhin eine Pauschale von 28 EUR als Werbungskosten geltend gemacht bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden.

S. § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG, Anhang 10 und BMF vom 25.11.2020, BStBl I 2020, 1228 Rz. 48.

 

Tz. 63

Stand: EL 127 – ET: 06/2022

An- und Abreisetag: Für den An- und Abreisetag einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit mit Übernachtung außerhalb der Wohnung kann ohne Prüfung einer Mindestabwesenheitszeit eine Pauschale von jeweils 14 EUR als Werbungskosten berücksichtigt bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden. Insoweit ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer die Reise

  • von der Wohnung,
  • der ersten Tätigkeitsstätte oder
  • einer anderen Tätigkeitsstätte aus antritt.

S. § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG, Anhang 10 und BMF vom 25.11.2020, BStBl I 2020, 1228 Rz. 49.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge