Tz. 2

Stand: EL 119 – ET: 11/2020

Lotterien und Ausspielungen sind Zufallsglücksspiele, weil die Gewinnaussichten vom Zufall abhängig sind. Folglich können unter diese Begriffe nicht eingeordnet werden

  • Preisskatveranstaltungen,
  • Preisschießen,
  • Preiskegeln usw.,

weil es bei Veranstaltungen dieser Art auf die persönlichen Fähigkeiten und den jeweiligen Leistungsstand der teilnehmenden Einzelpersonen ankommt.

 

Tz. 3

Stand: EL 119 – ET: 11/2020

Die Gewinne einer Lotterie werden in Geldbeträgen ausgezahlt. Eine Ausspielung (Tombola) unterscheidet sich von einer Lotterie dadurch, dass der Gewinn nicht in Geld, sondern in Gegenständen (Sachwerten/-preisen) besteht. Das Wort Gegenstand umfasst aber nach moderner Praxis und Definition auch Leistungen, die in Geldeswert bestehen (z. B. Rundflüge, Urlaubsreisen und dgl.).

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