Tz. 14

Stand: EL 119 – ET: 11/2020

Die Steuerschuld entsteht mit der Genehmigung der öffentlichen Lotterie oder Ausspielung durch die zuständige Behörde, spätestens aber in dem Zeitpunkt, in dem die Genehmigung hätte eingeholt werden müssen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?

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