Tz. 1
Stand: EL 114 – ET: 12/2019
Im Wesentlichen sind Krankenhausapotheken folgende Fallgruppen eigen:
- Die krankenhausinterne Belieferung im Rahmen der Krankenhausbehandlung für stationär und teilstationär aufgenommene Patienten.
- Die Abgabe an ambulante Patienten.
- Die Belieferung anderer Krankenhäuser und externer Apotheken oder Arztpraxen.
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