Tz. 2
Stand: EL 118 – ET: 09/2020
Unabhängig von der rechtlichen Ausgestaltung kann ein Zusammenschluss in der Weise erfolgen, dass ein Verein bei einem anderen aufgenommen wird, oder dadurch, dass ein neuer Verein gegründet wird, auf den die beiden Vereine übergehen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?
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