2.1 Ertragsteuerliche Behandlung

 

Tz. 3

Stand: EL 112 – ET: 06/2019

Die entgeltlichen Abgaben dürften relativ selten vorkommen. Dies bietet sich ggf. zum Beispiel bei Jubiläumsschriften an. Hier ist zu prüfen, ob es sich um einen reinen Informationsausfluss handelt (zum Beispiel: eine Schrift zu einer Ausstellung). In diesen Fällen kann der Verkauf der Festzeitschrift/des Ausstellungskatalogs dem Zweckbetrieb zugeordnet werden.

Ist hingegen der Anlass der Veranstaltung ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (zum Beispiel: eine gesellige Veranstaltung), so ist auch der Verkauf der Festzeitschrift diesem zuzuordnen.

2.2 Umsatzsteuerliche Behandlung

 

Tz. 4

Stand: EL 112 – ET: 06/2019

Je nach Zuordnung der Festzeitschrift zum Zweckbetrieb oder zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb findet der ermäßigte Umsatzsteuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG (Anhang 5) oder der Regelsteuersatz gem. § 12 Abs. 1 UStG (Anhang 5) Anwendung. Zu beachten ist jedoch auch, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG (Anhang 5) in Betracht kommen kann, da es sich um Publikationen handelt, die nicht primär der Werbung dient.

Die Vorsteuerbeträge, die auf den Druck, das Papier und die sonstigen Kosten entfallen, sind abzugsfähig, weil der Verkauf der Schriften im unternehmerischen Bereich erfolgt und kein Vorsteuerausschluss nach § 15 Abs. 2 UStG (s. Anhang 5) in Betracht kommt.

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