Tz. 72

Stand: EL 116 – ET: 04/2020

Für die Einbringung von BV durch gemeinnützige Vereine und Stiftungen in eine Kapitalgesellschaft bestehen gemeinnützigkeitsrechtlich keine Besonderheiten.

Von besonderer Bedeutung in der Praxis ist die Einbringung des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs "Fußball-Lizenzspielbetrieb" in eine entsprechende steuerpflichtige Kapitalgesellschaft (GmbH, AG oder KGaA). Diese kann sich in Form der Ausgliederung (s. § 123 Abs. 3 UmwG) oder als "normale" Sacheinlage vollziehen.

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