Tz. 7

Stand: EL 111 – ET: 04/2019

Zuschüsse, die von Dach- und Spitzenverbänden an die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften fließen und nicht für einen bestimmten Zweck bestimmt sind, sind im ideellen Bereich zu erfassen. Erfolgt eine Zweckbestimmung (z. B. für eine sportliche oder kulturelle Veranstaltung), ist eine Einordnung der Zuschüsse in den jeweiligen Tätigkeitsbereich vorzunehmen (hier: z. B. Zweckbetrieb). Grundlage für die Einordnungskriterien in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen ist im Regelfall der von dem Dach- und Spitzenverband erteilte Zuwendungsbescheid.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge