Solche Spenden in Form von Sachzuwendungen aus dem Unternehmen können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie wirtschaftliche Vorteile für dieses Unternehmen (sogenanntes "Sponsoring") mit sich bringen. Dabei gehen die Finanzämter schon dann von einem "wirtschaftlichen Vorteil" aus, wenn beispielsweise die Medien durch Berichterstattung auf die Spenden aufmerksam machen. In diesem Fall geht der günstigere Betriebsausgabenabzug der steuerlichen Berücksichtigung als Spende vor.

Einzelheiten zur umsatzsteuerlichen Auswirkung solcher Spenden finden sich unter X. 4. wieder.

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