Entscheidungsstichwort (Thema)
Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung
Leitsatz (redaktionell)
Der Arbeitgeber (hier: GmbH-Geschäftsführer) ist wegen der Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung auch dann gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266a Abs. 1 StGB haftungsrechtlich verantwortlich, wenn ihm die Abführung zwar im Fälligkeitszeitpunkt wegen Zahlungsunfähigkeit unmöglich war, ihm aber die Herbeiführung dieser Zahlungsunfähigkeit ihrerseits als (bedingt vorsätzliches) pflichtwidriges Verhalten zur Last zu legen ist.
Fundstellen
BGHZ, 304 |
NJW 1997, 1237 |
NWB 1997, 873 |
FA 1998, 132 |
JR 1998, 60 |
ZIP 1997, 412 |
JZ 1997, 1002 |
MDR 1997, 460 |
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