Zwangsvollstreckung in den Nachlass bei Steuerschulden
Steuerschulden durch die Veräußerung der Praxis
Der Kläger erbte eine Pathologie. Diese durfte er mangels eigener Approbation weder selbst noch durch Einsatz angestellter Ärzte fortführen. Es kam zu einer Praxisveräußerung. Der Gewinn hieraus war einkommensteuerpflichtig. Das Amtsgericht ordnete ein Nachlassinsolvenzverfahren an.
Keine Beschränkung auf den Nachlass
Der Kläger wehrte sich gegen die auf Einkommensteuerschulden durchgeführte Zwangsvollstreckung. Seiner Ansicht nach sind die auf den Veräußerungsgewinn entfallenden Steuerschulden auf den Nachlass beschränkt. Ihm selbst blieb keine andere Möglichkeit als eine Praxisveräußerung. Daher seien auch die Steuerschulden zwangsläufig entstanden. Das FG Münster hat die Klage abgewiesen.
FG Münster, Urteil v. 24.9.2019, 12 K 2262/16, veröffentlicht am 15.11.2019
-
Verkündungstermine des BFH zur Grundsteuer
601
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
404
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
382
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
369
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
286
-
Anschrift in Rechnungen
265
-
Korrektur des IAB-Abzugs nach § 7g Abs. 3 EStG
255
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
253
-
Teil 1 - Grundsätze
246
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
221
-
Höhere Grundsteuerhebesätze für Nichtwohngrundstücke
09.12.2025
-
Kosten für ein Verkehrswertgutachten
09.12.2025
-
Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit
08.12.2025
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
08.12.20251
-
Steuerbegünstigung nach § 7i EStG
08.12.2025
-
Kostentragung bei Einholung eines Verkehrswertgutachtens für Zwecke der Grundsteuer
05.12.2025
-
Kein IAB für Photovoltaikanlagen bei mehr als nur geringfügigem Privatverbrauch
05.12.2025
-
Alle am 4.12.2025 veröffentlichten Entscheidungen
04.12.2025
-
Insolvenzrechtliche Zurechnung eines Berichtigungsanspruchs nach § 14c Abs. 2 UStG
02.12.2025
-
Steuerberatungskosten sind nicht immer absetzbar
01.12.2025